IRENA- Intensivierte Rehanachsorge

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Die Deutsche Rentenversicherung hat zur Stabilisierung des Rehabilitationserfolges indikationsbezogene Konzepte zu einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge entwickelt. Die Patientinnen und Patienten sollen durch die Nachsorge die Kompensationsstrategien und Verhaltensänderungen, die sie in der Rehabilitation erlernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können.

IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden.

Die indikationsspezifischen Therapien werden in der Regel als Gruppenleistungen in von der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Medizinisch sinnvoll ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen. Der Versicherte sollte sich daher bei der vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung empfohlenen Rehabilitationseinrichtung umgehend melden und mit der „IRENA“ beginnen.

Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten im grundsätzlich Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Danach erlischt die gegebene Kostenzusage. Die maximale Anzahl der Termine beträgt:

24 Termine bei Krankheiten des Bewegungsapparates

Hinweis: Physiotherapeutische und trainingsbezogene Maßnahmen sollten zeitnah im Anschluss an die Rehabilitationsleistung beginnen und müssen innerhalb eines halben Jahres nach deren Ende abgeschlossen sein

Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen, in der die „IRENA“ durchgeführt werden kann, werden ebenfalls durch das Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung empfohlen. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.

Reisekosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5,00 Euro täglich erbracht, der bereits in der Nachsorgeeinrichtung an den Versicherten gezahlt wird. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.