Die Rehanachsorge gliedert sich in folgende Bereiche:

IRENA

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge IRENA

Die Deutsche Rentenversicherung hat zur Stabilisierung des Rehabilitationserfolges indikationsbezogene Konzepte zu einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge entwickelt. Die Patientinnen und Patienten sollen durch die Nachsorge die Kompensationsstrategien und Verhaltensänderungen, die sie in der Rehabilitation erlernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können.

IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden.

Die indikationsspezifischen Therapien werden in der Regel als Gruppenleistungen in von der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Medizinisch sinnvoll ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen. Der Versicherte sollte sich daher bei der vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung empfohlenen Rehabilitationseinrichtung umgehend melden und mit der „IRENA“ beginnen.

Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten im grundsätzlich Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Danach erlischt die gegebene Kostenzusage. Die maximale Anzahl der Termine beträgt:

24 Termine bei Krankheiten des Bewegungsapparates

Hinweis: Physiotherapeutische und trainingsbezogene Maßnahmen sollten zeitnah im Anschluss an die Rehabilitationsleistung beginnen und müssen innerhalb eines halben Jahres nach deren Ende abgeschlossen sein

Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen, in der die „IRENA“ durchgeführt werden kann, werden ebenfalls durch das Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung empfohlen. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.

Reisekosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5,00 Euro täglich erbracht, der bereits in der Nachsorgeeinrichtung an den Versicherten gezahlt wird. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.

Rehasport

Rehasport ist ein Gesundheitskurs für alle, die unter körperlichen Beschwerden leiden.
Wenn Sie beispielsweise an Rückenschmerzen, Schulterschmerzen, Knieschmerzen, Hüftschmerzen oder Gelenkschmerzen haben oder auch nach einem Bandscheibenvorfall wieder fit werden möchten, kommt Rehasport für Sie in Frage.
Rehasport kann von Ihrem behandelten Arzt verordnet werden. Sprechen Sie ihren Arzt an! Die Kosten für den Rehasport werden zu 100% von der Krankenkasse bezahlt, sofern eine Verordnung vom Arzt ausgestellt wurde und von Ihrer Krankenkasse genehmigt wurde.

Das Training findet in kleinen Übungsgruppen mit max. 15 Personen statt.
Das Gruppentraining wird von qualifizierten Dipl.-Sportwissenschaftlern durchgeführt und bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen durch Sport und Bewegung eine Verbesserung der Beschwerden zu erzielen.

  • Erhalten Sie wieder mehr Beweglichkeit
  • Steigern Sie Ihr Wohlbefinden
  • Erlangen Sie wieder mehr körperliche Leistungsfähigkeit
  • Verbessern Sie Ihre Koordination
  • Reduzieren Sie Ihre Schmerzen
  • Gewinnen Sie mehr Selbstwertgefühl und höhre Lebensqualität

Und so funktioniert’s

Ihre Schritte zur Teilnahme

  1. Arztbesuch: Der behandelnde Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus
  2. Anmeldung: Vereinbaren Sie bei uns im Rehazentrum einen Termin (Telefonisch unter 09941 8800)
  3. Genehmigung von der Krankenkasse: Reichen Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ein
  4. Bringen der schicken Sie uns die genehmigte Verordnung
  5. Nehmen Sie teil: Vor jeder Stunde unterschrieben Sie auf der Anwesenheitsliste und bescheinigen Sie damit Ihre erfolgreiche Teilnahme

Natürlich ist die Teilnahme am Rehasport auch ohne Verordnung vom Arzt möglich – Mehr Informationen dazu unter 09941 8800

Wann wie oft ?

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt.
Im Regelfall sind 50 Trainingseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten vorgesehen.
Nach einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehamaßnahme kann Rehasport erneut notwendig und von Ihrem Arzt verordnet werden.

DAS sind unsere Rehasport-Gruppen:

  • Stütz- und Bewegungsapparat
  • Osteoporose
  • Krebsnachsorge
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose

Hier geht‘s zum Rehasport Kursplan. Gleich reinschauen!